20.07.2023, 13:00 Uhr
Patrik Dinkel holt sich Grabfeld-Sieg

Die 28. Janner-Waagen-Grabfeldrallye des AMC Bad Königshofen im Grabfeld machte einmal mehr ihrem Ruf alle Ehre. Auf 60 sehr anspruchsvollen Wertungskilometern rund um Sulzdorf an der Lederhecke ging es vor über 5.000 Zuschauern ordentlich zur Sache. Am Ende setzte sich der junge Rossacher Rallyepilot Patrik Dinkel in einem wahren Sekundenkrimi knapp gegen die Konkurrenz durch.

Anfang Juli fand bei herrlichstem Sommerwetter bereits zum 28. Mal die Janner-Waagen-Grabfeldrallye im unterfränkischen Sulzdorf an der Lederhecke statt. Nach der langwierigen aber auch sehr erfolgreichen Klärung aller rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht gegen den Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) aus Frankfurt am Main herrschte für die Veranstaltung wieder ein sehr hoher Zuspruch von Seiten der Aktiven. Wie früher schon üblich, standen rund 160 Teilnehmer bei der Traditionsveranstaltung im Grabfeld am Start. Damit ist die „Grabfeld“ mit einem Schlag zurück unter den größten und teilnehmerstärksten Rallyes in Deutschland. Auch die Liste der Favoriten auf den Gesamtsieg war wieder gewohnt sehr lang und konnte sich mehr als sehen lassen. Dementsprechend ging es auch sportlich hochklassig zur Sache mit vielen Topteams, die sich auf den Weg ins Grabfeld machten.

Neben bereits erwähntem Patrik Dinkel waren mit Daniel Rexhausen, John und Roland Macht sowie Wilfried Brunken noch weitere schnelle Fahrer auf allradgetriebenen Mitsubishi Lancer der verschiedenen Modellreihen am Start. Dazu noch die ebenfalls mit Allradantrieb ausgestatteten Rally2-Boliden, der aktuell höchsten Fahrzeugkategorie der FIA für Amateurfahrer im Rallyesport, von Oliver Bliss, Stefan Göttig und dem Vorjahresdritten Mark Schindler. Die Fraktion der starken Hecktriebler wurde angeführt vom zweimaligen Deutschen Rallyemeister Ruben Zeltner auf Porsche 911 GT3 und dem Vorjahreszweiten Edwin Wolves aus den Niederlanden mit seinem Opel Kadett C Coupé. Dazu gesellten sich die starken Opels nach RSC-Regularien von Michael Rausch, dem Niederländer Harry Meijers, Jochen Gaiser (alle Ascona B), „Schmido“ (Manta B), Maikel van den Noort aus den Niederlanden und Marco Koch (beide Kadett C Coupé) sowie die soundgewaltigen BMW M3 von Axel Nörenberg, Lars Stütz, Ron Schumann und Werner Mühl. Die beiden historischen Gruppe-4-Autos von Werner Jetzt auf FIAT 131 Abarth und Walter Gromöller auf Opel Ascona 400 sowie die beiden topmodernen Rally4-Boliden mit Frontantrieb von Raphael Ramonat und Joe Baur komplettierten das Favoritenfeld für die Podestplätze.

Angeführt wurde das Starterfeld wie immer von den Slowly Sideways von Reinhard Klein, die bereits seit fast 10 Jahren bei der Grabfeldrallye am Start sind. Sie fahren allerdings mit ihren historischen Rallyefahrzeugen ohne Zeitnahme und Wertung rein zur Unterhaltung der Zuschauer entlang der Strecken als Vorauswagenfeld vor den Teilnehmern im sportlichen Wettbewerb. Der Vorjahressieger Nicolas Hässler auf Porsche 911 RSR war in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mit von der Partie. Stattdessen – und auch als großes Dankeschön des Veranstalters für seine Verdienste – ging die Startnummer 1 an Jörg und Daniela Seitz aus Felsberg in Hessen. Jörg Seitz hatte sich nämlich gegen seine Sportgerichtsstrafe, ausgesprochen durch den DMSB, erfolgreich zur Wehr gesetzt. Bei der ersten Grabfeldrallye unter dem damals neuen Dachverband Rallye Supercup (RSC) im Jahr 2018 wurden über 100 Fahrer und Beifahrer zu hohen Geldstrafen vom DMSB-Sportgericht verurteil, weil sie an einer Rallye außerhalb des DMSB teilnahmen, obwohl sie auch Lizenznehmer des DMSB waren. Jörg Seitz akzeptierte diese rechtswidrige Bestrafung nicht und klagte dagegen vor einem ordentlichen Gericht. Nach jahrelangem Rechtsstreit bekam er nun in allen Punkten Recht. Nur wenige Tage vor Nennungsbeginn erlangte das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), durch das dem DMSB zukünftig Strafen wie die aus dem Jahr 2018 untersagt sind, endgültig Rechtskraft. Es ist also vor allem dem Mut und großen Einsatz von Jörg Seitz zu verdanken, dass die Grabfeldrallye 2023 wieder so erfolgreich und sehr gut besucht war. Am Ende wurde er mit seiner Frau Daniela guter 18. in der Gesamtwertung und sicherte sich zudem Platz vier in seiner hartumkämpften Klasse der Tourenwagen bis 2 Liter Hubraum.

Ganz vorne bestimmen aber erwartungsgemäß andere das Geschehen, wobei einige Favoriten schon früh ausschieden. So beispielsweise Axel Nörenberg und Markus Kolitsch, deren BMW M3 schon auf dem Weg in den Startpark ungesunde Geräusche von sich gab, die sich schließlich als Motorschaden identifizieren ließen. Nicht viel weiter kamen ihre hessischen Landsleute Daniel Rexhausen und Meike Zettl. Auf der Wertungsprüfung (WP) 1 „Möbelwerke“ verpassten die beiden einen Rechtsabzweig und fuhren sich in der dortigen Straßenböschung fest, die zu allem Übel deshalb auch noch leicht zu brennen begann. Das bayrisch-schwäbische Duo Werner Jetzt und Sebastian Glatzel strandete ebenfalls auf der ersten WP, weil ihnen ein Teil am Getriebegehäuse ihres schnellen FIAT 131 abbrach. Nicht viel weitere kamen auch die beiden Niederländer Edwin Wolves und Michiel Klein Horsman, deren Kadett sich am Ende der WP 1 mit Hinterachsschaden nur noch weidwund bis ins Ziel schleppte. Der Rekordsieger der Grabfeldrallye, der Thüringer Raphael Ramonat, musste mit Beifahrerin Karina Derda ebenfalls nach WP 1 aufgeben, der Turbolader an seinem Ford Fiesta Rally4 war hinüber. Wohl am heftigsten traf es aber Ruben Zeltner und René Meier. Auf dem Weg zur WP 2 fing deren Porsche 911 GT3 plötzlich Feuer. Es ist anderen teilnehmenden Teams zu verdanken, dass der Porsche nicht komplett ein Raub der Flammen wurde. Nach WP 2 „Baunachgrund“ war auch für die beiden Pfälzer Wilfried und Alexa Brunken auf Mitsubishi Lancer Evo 10 die Rallye vorbei. Bereits auf WP 1 hatten sich die beiden einen Reifenschaden eingehandelt und waren deshalb schon früh aussichtslos weit zurückgefallen.

Auch das Vater-Sohn-Gespann Maikel und René van den Noort fiel bereits sehr früh weit und auch aussichtslos zurück. Bereits auf der ersten Wertungsprüfung stand den beiden schnellen Niederländern und ihrem Opel Kadett C Coupé nämlich ein mächtiger Strohballen im Weg, als sie kurz vor dem Ziel dieser Prüfung etwas zu schnell unterwegs waren und deshalb aus einer links Kurve in Richtung Streckenbegrenzung rutschten. Zwar verhinderte dieser Strohballen einen heftigeren Abflug, jedoch war der Schaden am Kadett trotzdem gewaltig. Dank der RSC-Regularien konnten die beiden aber das Fahrzeug wieder fahrtüchtig machen und nach Abschluss der Reparaturen restarten. Für alle nicht in Wertung beendeten Wertungsprüfungen wie auch für alle Prüfungen, die sie aufgrund ihrer Reparaturpause während der Rallye auslassen mussten, erhielten die beiden gemäß der RSC-Bestimmungen jeweils eine Maximalzeit als Wertungszeit. Dadurch konnten die beiden die Rallye zumindest in Wertung beenden und die zweite Schleife zur Freude der vielen Fans komplett durchfahren.

Zur Halbzeit der Rallye, nach drei der sieben Wertungsprüfungen, führte Patrik Dinkel mit Beifahrer Felix Kießling aus Gefrees mit 4,2 Sekunden Vorsprung vor dem badisch-hessischen Duo Oliver Bliss und Katrin Becker. Vor allem eine Fabelzeit auf der WP 2 von Dinkel / Kießling sorgte für die Führung, denn Oliver Bliss, der sich von der amtierenden deutschen Rallyemeisterin Katrin Becker navigieren ließ, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Bestzeiten auf seinem Konto stehen. Auf Rang drei folgten die beiden Hessen Stefan Göttig und Natalie Solbach-Schmidt in einem weiteren Skoda Fabia R5 mit schon 45 Sekunden Rückstand auf die Spitze. Weitere 15 Sekunden dahinter reihten sich nahezu im Sekundentakt die restlichen aus den Top 10 mit John Macht, Michael Rausch, Mark Schindler, Roland Macht, Werner Mühl, Lars Stütz und Joe Baur. Wobei Michael Rausch und Joe Baur eine Zeitstrafe von 10 Sekunden als Handikap mit sich trugen und Joe Baur zudem viel Zeit durch einen Fahrfehler auf WP 2 kurz vor dem Ziel verlor. Die zweite Schleife sollte aber noch einiges durcheinanderbringen.

Erstes Opfer dieser zweiten Sektion waren Stefan Göttig und Natalie Solbach-Schmidt, die sich auf der WP 4 bei Serrfeld während des zweiten Durchgangs der „Möbelwerke“-Prüfung die Radaufhängung an ihrem Skoda Fabia R5 erheblich zerstörten. Nicht viel besser erging es zeitgleich dem schnellen Franken-Schwaben-Express von John Macht und Tobias Glatzel, die durch einen Reifenschaden an ihrem Mitsubishi Lancer Evo 6 rund eine Minute auf die Führenden verloren und weit zurückfielen. Dadurch erbten den dritten Platz in der Gesamtwertung vorübergehend die beiden Vorjahresdritten Mark Schindler und Stefan Pfister auf Ford Fiesta R5. Doch lange wehrte deren Freude darüber nicht. Auf WP 5 endete ein Dreher in einem Verkehrszeichen, das sich nicht kampflos ergab und dem fränkischen Duo viel Zeit kostete, bis sie sich aus dieser misslichen Lage wieder selbst befreien konnten.

Indes tobte an der Spitze ein harter Zweikampf. Während Patrik Dinkel auf WP 4 die neue Bestzeit setzte und damit die schnellste Zeit von Oliver Bliss aus dem ersten Durchgang dieser WP egalisierte, drehte Oliver Bliss auf WP 5 im Baunachgrund den Spieß um und konterte seinerseits die Fabelzeit von Dinkel aus dem ersten Durchgang. Auf der WP 6, dem zweiten Durchgang der Königsprüfung „Bayernturm“ der Grabfeldrallye, mit knapp 12,5 km auch die längste der Rallye, fuhren die beiden wie schon im ersten Durchgang in ihrer eigenen Liga, wobei Dinkel die Zeit von Bliss aus dem ersten Durchgang unterbot und die vorentscheidende Lücke im Gesamtklassement vor dem abschließenden Zuschauerrundkurs am „Sulzdorfring“ mitten in Sulzdorf an der Lederhecke riss. Dort half dem Duo Bliss / Becker dann auch kein neuer Streckenrekord von 1:38,4 Minuten mehr. Am Ende blieben 5,0 Sekunden auf der Uhr für Patrik Dinkel und Felix Kießling übrig, womit die beiden jungen Franken ihren ersten Gesamtsieg bei der Grabfeldrallye feiern konnten. Oliver Bliss und Katrin Becker kamen hochzufrieden mit Gesamtrang zwei ins Ziel. Dahinter fand ein bis auf den letzten Meter geführter Fünf-Kampf um den letzten Podestplatz statt, den sich am Ende mit 2,1 Sekunden Vorsprung die beiden Hessen Michael Rausch und Volker Schmidt auf Opel Ascona B beim ersten gemeinsamen Auftritt sicherten. Die beiden fränkischen Routiniers Roland Macht und Robert Nikol brachten ihren Mitsubishi Lancer Evo 9 auf dem vierten Gesamtrang im Ziel-Parc-fermé ein, direkt vor den beiden starken Youngstars Lars Stütz mit Beifahrer Tim Otterbach auf BMW M3 E36 und Joe Baur mit Co Fabian Peter auf Opel Corsa Rally4. Auf den Plätzen 7 und 8 folgten die beiden Pechvögel John Macht und Mark Schindler. Platz 9 ging nach Oberfranken an Dominik Honke und Jörg De Ridder, die vom Favoritensterben profitieren und selbst zügig wie fehlerfrei durchfuhren. Die Top Ten komplettierten die beiden Gütersloher Walter Gromöller und Linus Noll im wunderschönen Opel Ascona 400. Die Plätze 11 bis 15 gingen an Marco Koch (Opel Kadett C Coupé), Sebastian Reichel (Mitsubishi Lancer Evo), „Schmido“ (Opel Manta B), Sebastian Schmitt (Honda Civic) und Julian Klingspor (Peugeot 207 Super 2000).

Neben dem Gesamtsieg feierten Patrik Dinkel und Felix Kießling auch den Klassensieg bei den Produktionswagen über 3.000 ccm anrechenbaren Hubraum vor Roland Macht mit Beifahrer Robert Nikol und Rolands Sohn John mit Beifahrer Tobias Glatzel. Die Klasse der Produktionswagen über 2.000 ccm bis 3.000 ccm ging sehr souverän an Lars Stütz und Tim Otterbach aus der Ostalb in Baden-Württemberg. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Tony Bayer und Michael Teufel vom MSC Bayreuth und Michael Mathes und Anna-Maria Seidl vom AMSC Hammelburg. Mit 22 Startern die Klasse mit den meisten Teilnehmern war die Produktionswagenklasse zwischen 1.600 und 2.000 ccm. Hier gewannen die beiden Hochfranken Sebastian Schmidt und Nina Blumreich auf Honda Civic vor dem fränkisch-thüringischen VW-Golf-Gespann Helmut Hodel und Tim Jünger sowie dem Opel-Kadett-GSI-Team Gerrit Schmitt und Karsten Bendig. Bei den Produktionswagen bis 1.600 ccm waren Sebastian Griesdorn und Marco Bitsch mit ihrem Honda Civic das Maß aller Dinge vor ihren Markenkollegen Tobias Bauer und Klaus Lenhardt und dem Citroen Saxo pilotiert von Patrick Kahler und Dominic Schöppach.

Bei den Tourenwagen siegten Julian Klingspor und Bastian Discher auf Peugeot 207 Super 2000 in der höchsten Hubraumklasse. In der Tourenwagenklasse zwischen 2.000 ccm und 3.000 ccm setzten sich Michael Rausch und Volker Schmidt vor ihren Opel-Ascona-Kollegen Walter Gromöller und Linus Noll sowie dem BMW M3 E30 von Ron Schumann und Steve Andreis durch, die im zweiten Durchgang auf der WP „Bayernturm“ mit großen technischen Problemen zu kämpfen hatten und deshalb auch aus den Top 10 der Gesamtwertung fielen. In der Hubraumklasse zwischen 1.600 und 2.000 ccm Hubraum waren Joe Baur und Fabian Peter nicht zu schlagen. Auf den weiteren Plätzen folgten die beiden Opels nach RSC-Reglement von Marco Koch und Stefan Assmann sowie von „Schmido“ und „Stefan“, die unter Pseudonym an der Grabfeldrallye teilnahmen. Bei den Tourenwagen bis 1.600 ccm gewannen mit über drei Minuten Vorsprung die Thüringer Patrick Kallensee und Sebastian Loske auf Opel Corsa vor ihren Markenkollegen Michael Wallner und Christian Stadler aus Südbayern auf einem ehemaligen Opel-Adam-Rallyecup-Fahrzeug. Auf Rang drei folgte das sächsische Duo Thomas Zöpfel und Roy Singer mit ihrem VW Golf.

Bei den „Rallye Supercars“ (R-SC), in der die schnellsten Fahrzeuggattungen der FIA gewertet werden, gewann Oliver Bliss mit Katrin Becker vor Mark Schindler mit Stefan Pfister in der Allradlerwertung. Bei den GT-Fahrzeugen mit Zweiradantrieb setzten sich auf Porsche 997 GT3 Stefan Stich und Frank Albrecht durch, nachdem Ruben Zeltner und René Meier auf einem weiteren GT3-Porsche bereits früh ausfielen. Bei den Serien-Produktionswagen, also den seriennahen Fahrzeugen, siegten in der Klasse zwischen 150 und 245 PS zwei Teams vom AC Gunzenhausen, der wieder als teilnahmestärkster Verein bei der Grabfeldrallye auftrat. Mit gut 40 Sekunden Vorsprung lagen Christian und Jonas Funk am Ende mit ihrem BMW E36 vor den Renault-Clio-Tretern Thomas Heider und Hans-Josef Zuckermeier. Platz drei ging an die Unterfranken Manuel und Alexander Lutz. Die Serienklasse zwischen 122 und 150 PS Motorleistung ging an den SWF Weidwies, da Georg Meier und Markus Eder auf BMW 318ti die Oberhand gegen Sebastian Härtel mit Beifahrer Axel Baumann auf Opel Astra GSI und Achim und Jana Hufgard vom Rallyeteam Sommerkahl auf Opel Corsa behielten. Die leistungsschwächste Serienklasse bis 122 PS machten Frank Hornfeck und Verena Nikol (Opel Kadett GSI) vor Felix Pranke und Julian Friedel (Opel Corsa) unter sich aus.

Die Sonderwertung der RSC-Juniorrallye ging wie im Vorjahr an das junge Team Tim Schneider und Alicia Schad auf VW Golf 2 vom AMC Bad Königshofen. Die RSC-Gleichmäßigkeitsrallye mit Schnitten von bis zu 80 km/h in der sportlichen Schnittgruppe und bis zu 70 km/h in der touristischen Schnittgruppe wurde wie 2022 wieder von Horst Schmidt gewonnen, diesmal mit Beifahrer Jörg Pönisch. Auf den Plätzen folgten im Skoda Octavia Kay Rudolf und Mario Kretschmar sowie die Audi-Quattro-Besatzung Georg Orth und Daniel Scharf. Schnellstes Damenteam waren Alexandra und Yvonne Bardehle und beste Mannschaft die „Ost-West-Kombi“ mit Walter Gromöller, Linus Noll, Raphael Ramonat, Karina Derda, Oliver Bliss, Katrin Becker, Ruben Zeltner, René Meier, Michael Rausch und Volker Schmidt vor der Mannschaft RSC 1 und dem Team von E&S-Motorsport.

Von kleineren Havarien abgesehen, verlief die Grabfeldrallye trotz einer traditionell hohen Ausfallquote von knapp 35 Prozent nahezu im Zeitplan und ohne besondere Vorkommnisse. Die überdurchschnittliche Ausfallquote lässt sich nicht nur auf die sehr sommerlichen Bedingungen zurückführen, sondern auch auf die langen und sehr anspruchsvollen Wertungsprüfungen mit einem stetigen Mix aus Schotter und Asphalt bei ständig wechselnder Streckencharakteristik. Die stimmungsvolle Siegerehrung mit der legendären After-Rallye-Party bis in die Morgenstunden ließ die Grabfeldrallye im vollen Festzelt von Sulzdorf an der Lederhecke am Samstagabend standesgemäß ausklingen.

Der Dank des Veranstalters gilt den Teams für ihr vorbildliches Verhalten, vor allem jenen, die anderen in der Not halfen. Weiterhin bedankt sich der AMC Bad Königshofen bei erneut weit über 500 Helfern an den Strecken und im Zelt für ihre Unterstützung und Mitarbeit. Aber der ganz besondere Dank gilt wieder allen Anwohnern, Anliegern, Jagdpächtern, Landwirten und der ganzen Region für ihre Toleranz und das sehr gute Miteinander. Bei den Genehmigungsbehörden, insbesondere den Landratsämtern Rhön-Grabfeld und Haßberge, außerdem bei den Gemeinden Sulzdorf an der Lederhecke und Bundorf sowie der Stadt Hofheim in Unterfranken bedankt sich das Team der Grabfeldrallye für die gute Zusammenarbeit und das Einverständnis für die Veranstaltung. Und natürlich gilt ein besonders großes Dankeschön auch allen Unterstützern und Sponsoren der Veranstaltung, ohne die diese nicht möglich gewesen wäre, insbesondere seien an dieser Stelle die Firma Janner Waagen aus Weiden in der Oberpfalz und die Firma Stehr Baumaschinen aus dem hessischen Schwalmtal genannt.

Bereits jetzt geht der Blick natürlich nach vorn. Am Samstag, den 6. Juli 2024, soll schließlich die 29. Grabfeldrallye in und rund um Sulzdorf an der Lederhecke stattfinden. Die Planungen und Vorbereitungen darauf werden schon bald im Herbst beginnen. Fans, Fahrer und Helfer dürfen schon jetzt sehr gespannt sein und sich auf eine schöne Grabfeldrallye nach Art des Hauses freuen.

26.06.2023, 22:30 Uhr
Liebe Teilnehmer unserer Grabfeldrallye,

nach der Startnummernvergabe gab es heute einige Kommentare auf diversen Social Media Plattformen. Einige Rallyefreunde können die Reihenfolge der gesetzten Teams nicht nachvollziehen und fragen sich, nach welchen Kriterien wir vorgehen.

Bei der Vergabe der Startreihenfolge ist für uns nicht nur das vermeintliche Leistungsniveau der einzelnen Teams ausschlaggebend. Wichtig ist uns auch, die Teams zu berücksichtigen, die uns über die letzten Jahre getragen haben. Sicherlich ist auch jedem bekannt, dass diese Rallye nur deshalb in diesem Rahmen stattfinden kann, weil unser Sportsfreund Jörg Seitz den Weg dafür geebnet hat. Wir sind froh, dass nun wieder viele Teams bei uns fahren wollen und es liegt uns fern jemanden zurück zu setzen oder gar zu kränken.

Wir hoffen, dass sich die Aufregung über unsere Startreihenfolge wieder legt und alle das Rallyewochenende genießen können. Es steckt viel Arbeit und Herzblut drin. Unser Ziel ist es, dass alle Teams und Zuschauer viel Freude bei uns haben werden und tollen, fairen Motorsport in entspannter Atmosphäre erleben können.

22.05.2023, 7:00 Uhr
Rallye School – Schulungen

In Zusammenarbeit mit dem RSC e.V. führt der AMC Bad Königshofen am 03.06.2023 einen Schulungstag durch.

Es findet eine Weiterbildung für Technische Kommissare und Sportkommissare statt und zudem eine Aus- und Weiterbildung von Zeitnehmern.
An den Schulungen sind auch Teilnehmer willkommen, die neu sind und nur mal reinschnuppern wollen.

Hier der Ablauf und das Anmeldeformular.

19.05.2023, 16:00 Uhr
Übersicht und Vergleich der technischen RSC-Gruppen S-PC, PC und TC

Liebe Teilnehmer der Grabfeldrallye,

um euch eine aufwändige Recherche im umfangreichen Reglement des RSC e. V. gemäß Motorsportordnung (MSpO) des RSC e. V. zu ersparen, haben wir eine Übersicht zum Vergleich der technischen RSC-Gruppen S-PC, PC und TC des RSC e. V. veröffentlicht.

Vergleich-der-RSC-Gruppen.pdf

Teil dieser Gegenüberstellung sind die gängigsten RSC-Gruppen S-PC (Serien-Produktionswagen), PC (Produktionswagen) und TC (Tourenwagen), welche die meisten Fahrzeuge im Rallyesport in Deutschland und darüber hinaus abbilden, auch und vor allem die technischen Gruppen des DMSB und auch der/des DAM/NAVC.

Die zulässigen Homologationen und Prüfnormen für Sitze, Helme, Fahrerbekleidungen und Gurte der einzelnen Fahrzeuggruppen und -klassen findet ihr zudem am Ende dieser Gegenüberstellung als separate Tabelle.

Natürlich sind bei der Grabfeldrallye auch die RSC-Gruppen Super R4 (Prototypen-Tourenwagen), S-PC-Performance (Serien-Produktionswagen verbessert) und E-PC (Elektro-Produktionswagen) sowie die FIA-Gruppen Rally1, Rally2, Rally2-Kit, Rally3, Rally4 und Rally5 wie auch R1, R2, R3, R3T, R3D, R4, R4-Kit und R5 sowie A, A-Kit, B, N, Super 1600, Super 2000-Rallye, RRC, WRC, 1, 2, 3 und 4 und zudem GT2, GT3, N-GT und R-GT gemäß ISG der FIA-Anhang J und K zugelassen. Gleiches gilt für die Fahrzeuge der SRO-Gruppe GT4 gemäß den SRO-Bestimmungen.

Detailliert könnt ihr alles in der Motorsportordnung (MSpO) des RSC e. V. nachlesen.

Bei Rückfragen könnt ihr euch gerne an technik@grabfeldrallye.de wenden.

Euer Grabfeldrallye Orga-Team

07.05.2023, 11:30 Uhr
Aktuelle Lage DMSB – RSC – Grabfeldrallye

Nach der Grabfeldrallye 2018 hatte der DMSB die Teilnehmer an unserer Rallye bestraft und aufgefordert, in Zukunft nicht mehr bei der Grabfeldrallye zu starten. Von dieser Sportstrafe war auch unser lieber Sportkamerad Jörg Seitz betroffen. Ihm ging dieses Verhalten aber dann doch zu weit und er wollte wissen, ob der DMSB solche Rechte für sich in Anspruch nehmen darf.

Er hat den unbequemen und langwierigen Weg einer gerichtlichen Klärung eingeschlagen. Dafür möchten wir ihm an dieser Stelle nochmal recht herzlich danken, denn auch wir fanden das Verhalten des DMSB nicht korrekt.

Da sich gerichtliche Klärungen immer verhältnismäßig lange hinziehen, wurde letztinstanzlich erst vor einige Monaten vom Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass sich der DMSB nicht richtig verhalten hat.

Der DMSB darf Teilnehmern der Grabfeldrallye keine Strafen androhen oder gar welche aussprechen. So steht es im Urteil, welches man auf der Internetseite des Gerichts nachlesen kann. Auch unser Dachverband RSC hat eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

Wir sind sehr froh, dass nun endlich geklärt ist, was in dieser Sache Recht und was Unrecht ist.

Allen Teilnehmern, die in der Zwischenzeit trotzdem bei uns gestartet sind, fühlen wir uns zu tiefstem Dank verpflichtet. Wenn diese Sportkameraden nicht gekommen wären, wäre das Ende der Grabfeldrallye besiegelt gewesen. Denn ohne Starter kann keine Veranstaltung überleben. Deshalb garantieren wir allen Teilnehmern der Jahre 2018, 2019 und 2022, dass sie auch in Zukunft immer bei uns fahren können, wenn sie möchten. Auch dann, wenn es vielleicht mal wieder Zeiten geben sollte, in denen nicht genug Startplätze für alle Interessierten vorhanden sind.

Da der DMSB in den Jahren 2019 und 2022 bereits davon Abstand genommen hatte die Teilnehmer der Grabfeldrallye erneut zu behelligen, denken wir, dass der DMSB sich auch in Zukunft so verhält und sich an das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gebunden sieht. Wir können natürlich nicht im Namen des DMSB sprechen, sondern nur sein Verhalten interpretieren. Wir gehen davon aus, dass sich die Wogen immer mehr glätten werden und sich die Aufregung über die Gründung eines weiteren Motorsportdachverbandes legen wird. Es gibt ja immer schon im Auto- vor allem aber auch im Motorradbereich konkurrierende Verbände. Es ist also nichts Neues oder Einzigartiges, dass es mehrere Verbände für die gleiche Sportdisziplin gibt.

Aktuell arbeiten wir intensiv an der Vorbereitung der Grabfeldrallye 2023 und freuen uns schon jetzt auf das erste Juli Wochenende. Die Ausschreibung ist bereits online.

Euer Grabfeldrallye Orga-Team

20.03.2022, 8:20 Uhr
Teilnahme an der Grabfeldrallye 2022 auch für DMSB-Lizenznehmer erlaubt

Ein Sportverband, wie der Deutsche Motor Sport Bund e.V. (DMSB), darf nach dem übereinstimmenden Tenor von gleich mehreren Gerichtsurteilen bzw. Grundsatzentscheidungen seinen Lizenznehmern nicht verbieten, an Veranstaltungen anderer Sportverbände teilzunehmen. Diesen Urteilen folgend, darf auch jeder DMSB-Lizenznehmer an der Grabfeld­rallye 2022 teilnehmen, ohne dadurch Sanktionen durch den DMSB zu fürchten. Somit wurden die Bestrafungen gegen unsere Teilnehmer 2018 unrechtmäßig ausgesprochen. Dafür spricht zudem, dass nach der Grabfeld­rallye 2019 – als bereits eine gerichtliche Überprüfung dieses Vorgangs anhängig war – keinerlei Sanktionen vom DMSB ausgesprochen wurden.

WICHTIG: Eine DMSB-Fahrerlizenz ist bei Veranstaltungen des RSC e. V. natürlich nicht gültig und darf daher auch nicht genutzt werden. Jeder Teilnehmer der Grabfeld­rallye 2022 benötigt deshalb eine extra über den RSC e. V. ausgestellte RSC-Fahrerlizenz. Diese Lizenz des RSC e. V. löst dabei jeder Teilnehmer automatisch und ganz einfach mit seiner Nennung als Tageslizenz zum Preis von 10,– € pro Person und ist über diese auch gemäß den gültigen Vorschriften und Gesetzen vollständig versichert.

Hintergrund

Der Deutsche Motor Sport Bund e.V. (DMSB) hatte 2018 seine Lizenznehmer zu einer auf Bewährung ausgesetzten Geldstrafe von 2.000,– € verurteilt, nachdem diese bei uns an der Grabfeld­rallye 2018 – also einer nicht vom DMSB sportrechtlich genehmigten Veranstaltung – teilgenommen hatten. Die betroffenen Personen mussten damals lediglich eine Verfahrensgebühr von 30,– € an den DMSB entrichten. Eine darüber hinaus gehende Strafe gab es für keinen einzigen Fahrer oder Beifahrer. Es wurden also insbesondere keinerlei Sperren oder Lizenzverweigerungen gegen die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgesprochen. Die entsprechenden Urteile lassen sich in den Vorstart-Magazinen des DMSB, Ausgaben 1/2019 und 3/2019, nachlesen.

Nach der Grabfeldrallye 2019 wurden vom DMSB keine Sanktionen mehr gegen unsere Teilnehmer, insbesondere auch nicht gegen die Teilnehmer, die unter Bewährung standen und 2019 wieder an der Grabfeld­rallye teilnahmen, ausgesprochen. Somit musste auch niemand die ausgesetzte Geldstrafe zahlen. Darüber hinaus wurden durch den DMSB noch nie solche – ebenfalls angedrohten – Sanktionen gegen seine Lizenznehmer für die Teilnahme an NAVC-Veranstaltungen ausgesprochen.

Rechtliche Situation

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Verfahren aufgrund der vom DMSB ausgesprochenen Strafen bereits am 11. Juni 2021 festgestellt, dass nach dem Regelwerk des DMSB ca. 90 Prozent der Rallyesportveranstaltungen in Deutschland durchgeführt werden. Somit trifft zu, dass der DMSB über ein Monopol verfügt und er seine markbeherrschende Stellung nicht missbrauchen darf.

2008 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH), also das höchste Gericht Europas, in der „MOTOE-Entscheidung“ festgestellt, dass auch gemeinnützige Verbände (insbesondere auch Motorsportverbände) wettbewerbsrechtlich als Unternehmen anzusehen sind und daher den entsprechenden Vorschriften (wie Artikel 101 AEUV) unterliegen. Aus diesem Grund dürfen sie weder ihre Marktmacht zur Erhaltung ihrer marktbeherrschenden Stellung missbrauchen, noch darf ein Staat ihnen eine Monopolstellung gewähren.

Bereits davor hatte die EU-Kommission mehrere kartellrechtliche Ermittlungen gegen die FIA eingeleitet, nachdem die FIA am 22. Juli 1994 gemäß einer EU-Verordnung ihre Satzung sowie einige Vorschriften bei der Kommission angemeldet hatte. Das Internationale Sportgesetz (ISG) der FIA untersagte damals FIA-Lizenzinhabern die Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht Bestandteil des FIA-Kalenders waren. Zuwiderhandlungen wurde mit Lizenzentzug und gegebenenfalls auch mit dem Ausschluss aus FIA-autorisierten Veranstaltungen bestraft. Diese und weitere Regelungen veranlassten die Kommission dazu, in ihrer vorläufigen Einschätzung der FIA böswilliges Verhalten zu unterstellen (Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft am 13. Juni 2001 ab Seite 5 bzw. PDF-Seite 6.) Am 30. Oktober 2001 verkündete die Europäischen Kommission in einer Pressemitteilung, das Verfahren abgeschlossen zu haben, nachdem Verpflichtungszusagen von der FIA und der FOA abgegeben worden waren. Bei der am Ende vereinbarten Lösung ging es insbesondere um die vollständige Trennung zwischen sportlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten der FIA. Die wirtschaftlichen Aktivitäten wurden fortan auf die FOA übertragen, und die FIA ist seitdem eine rein regulatorische Sportorganisation. Zudem wurde unter anderem Artikel 2 des ISG (heute: Artikel 1.2.2 und 1.2.3) dahingehend ergänzt, dass das ISG den Motorsport fördern soll und zu keinem Zeitpunkt dazu dienen wird, einen Wettbewerb oder die Teilnahme eines Wettbewerbers zu ver- oder behindern.

Der DMSB darf somit seinen Lizenznehmern nicht die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen untersagen, die von anderen Verbänden – wie dem RSC e. V. – sportrechtlich-genehmigt worden sind und für die es obendrein auch eine ordentliche Genehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde gibt. In Bayern ist das beispielsweise die „Untere Verkehrsbehörde“ des zuständigen Landratsamtes. Die Genehmigung von Motorsportveranstaltungen auf Grundlage von § 29 StVO wird detailiert in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO) zu § 29 Absatz 2 geregelt. Wie der damalige Bundesverkehrsminister dem RSC e.V. am 19.06.2018 schriftlich bestätigte, enthält die VwV-StVO in den dazugehörigen Randnummern 36 und 51 zu § 29 StVO lediglich beispielhafte Aufzählungen von Motosportverbänden, die nicht abschließend sind.

Zudem stellte das Landgericht Frankfurt am Main im bereits erwähnten Verfahren in seinem Beschluss vom 11. August 2021 fest, dass der DMSB ausschließlich für den durch ihn organisierten und überwachten Motorsport in Deutschland zuständig ist. Das bedeutet im Umkehrschluss, er hat keinerlei Überwachungs-, Aufsichts- bzw. Hoheitsfunktionen oder sonstige Kompetenzen über den deutschen Motorsport außerhalb seines Verbandes. Damit hat der DMSB grundsätzlich keinen Einfluss auf Veranstaltungen z.B. des RSC und des NAVC.

Wie eingangs bereits erwähnt existieren zahlreichen ähnlich gelagerten Gerichtsentscheidungen, von denen an dieser Stelle einige aufgeführt werden sollen:

  1. Schwedisches Kartellgerichtsurteil gegen den schwedischen Motorsportverband vom 20. Dezember 2012 (alternativ: als nicht amtliche Übersetzung auf Deutsch):
    In diesem Urteil hat das höchste schwedische Kartellgericht entschieden, dass es gegen Europarecht verstößt, wenn ein Motorsportverband seinen Lizenznehmern verwehrt, an Veranstaltungen anderer Motorsportverbände teilzunehmen. Es bezog dich dabei auch auf die MOTOE-Entscheidung des EuGH.
  2. ISU-Entscheidung des Gerichtes der Europäischen Union (EuG) vom 16. Dezember 2020:
    Das Gericht der EU bestätigte, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von der ISU anerkannten Eisschnelllauf-Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen. Sie sind damit ungültig, weswegen die sich darauf stützenden Bestrafungen allesamt zurückgenommen werden mussten. Außerdem musste die ISU auch ihre Regeln anpassen.
  3. Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. Januar 2021 in einem Fall im Bereich des Ringersports (alternativ: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts):
    In diesem Rechtsstreit unter anderem zwischen dem „Deutschen Ringerbund e.V.“ und der freien „Deutschen Ringerliga“ wurde vom Oberlandesgericht Nürnberg letztinstanzlich entschieden, dass der Deutsche Ringerbund e.V., Dachverband des Ringens in Deutschland, seinen Sportlern nicht verwehren darf, auch an sportlichen Wettbewerben außerhalb seines Verbandes, wie denen der Deutschen Ringerliga, teilzunehmen. Die in diesem Zusammenhang ausgesprochenen Bestrafungen gegen die Sportler sind rechtswidrig und damit ungültig.

Sehr ausführlich geht Dr. Jacob Kornbeck im Working Paper „Der ISU-Fall der Europäischen Kommission (Az. 40208 International Skating Union’s Eligibility rules) und die Zukunft des ‚Ein-Platz-Prinzips‘“ auf diesen Themenkomplex ein.

Schlussbemerkung

Gäbe es ein solches, striktes Verbot der Behinderung des Wettbewerbs in der EU nicht, hätte dies zur Folge, dass kein anderer bzw. neuer Motorsportverband auf den sogenannten „Markt der Fahrer und Beifahrer“ jemals zugreifen könnte, um selbst eine entsprechende Veranstaltungen durchzuführen. Dominiert nämlich nur ein (1) einziger Verband diesen Markt bereits derart vollständig, wie es in Deutschland der Fall ist, könnte dieser eine Verband damit für Dritte – also andere Motorsportverbände – jeglichen Zugriff auf potentielle Teilnehmer ganz leicht blockieren wie gänzlich unmöglich machen, um dadurch sein Monopol in einem sich selbst erhaltenden System zu schützen. Genau das hatte der DMSB aber 2018 wohl erreichen wollen.

20.03.2022, 8:15 Uhr
Fahrzeugzulassungen auf der Grundlage des DMSB-KFP auch bei der Grabfeld­rallye 2022 gültig

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) bestätigte gegenüber dem RSC e.V. schriftlich, dass alle Fahrzeugzulassungen von Motorsportfahrzeugen nach § 70 StVZO in Bayern auch bei RSC-Veranstaltungen vollumfänglich gültig sind und somit der DMSB-KFP auch bei den RSC-Veranstaltungen uneingeschränkt gilt.

Hintergründe:

Mit Schreiben vom 22. August 2018 wurde dem RSC e.V. vom damaligen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass für die Zulassung von Motorsportfahrzeugen gemäß § 70 StVZO auf der Grundlage der „Mospo-Empfehlung“, auf welcher auch der DMSB-KFP beruht, jeweils die einzelnen Bundesländer zuständig sind.

Daraufhin hat der RSC e.V. das für die Grabfeld­rallye relevante Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) angeschrieben. Mit Schreiben vom 14. Juni 2019 bestätigte das StMB dem RSC e.V., dass alle Fahrzeugzulassungen von Motorsportfahrzeugen auf der Grundlage der „Mospo-Empfehlung“ des Bundesverkehrsministeriums auch bei RSC-Veranstaltungen in Bayern vollumfänglich gültig sind und somit diese Fahrzeuge mit DMSB-KFP auch bei den RSC-Veranstaltungen uneingeschränkt genutzt werden dürfen.

Darüber hinaus führte das StMB aus, dass die Definition der Motorsportveranstaltung in der „Mospo-Empfehlung“ aus dem Jahre 2012 fehlerhaft sei, da eine Motorsportveranstaltung nicht vom DMSB verkehrsrechtlich genehmigt wird, sondern von der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde auf der Grundlage des § 29 StVO. Darunter fallen auch alle RSC-Rallyes.

Zudem erklärte das StMB, dass die Anwendung der „Mospo-Empfehlung“ sinngemäß auch für den RSC e.V. möglich ist.

Nach anschließender Klärung einiger Detailfragen mit den zuständigen Behörden und Ämtern konnte anschließend die dem DMSB-KFP verkehrsrechtlich gleichgestellte RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) erfolgreich umgesetzt werden. Schon am 11. März 2021 konnte dem ersten nach den Regularien des RSC e.V. aufgebauten Motorsportfahrzeug eine behördliche Sonderzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 70 StVZO auf der Grundlage einer RSC-MSZ erteilt werden. Hierüber berichtete auch das Rallye-Magazin am 3. April 2021 in seinem Artikel „RSC schaffte neue Alternative zum DMSB-KFP“ ausführlich.

Quellen:

  1. Richtlinie für die Erteilung von Ausnahmen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der Klasse M1, die für registrierte und genehmigte Motorsportveranstaltungen (z.B. Rallyesportveranstaltungen) bestimmt sind (Mospo-Empfehlung) vom 8. Oktober 2012
  2. Schreiben des Bayerisches Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 14. Juni 2019
  3. Online-Bericht des Rallye-Magazins vom 3. April 2021

18.05.2021, 7:04 Uhr
Corona-bedingte Absage der Grabfeldrallye 2021

Liebe Freunde der Grabfeldrallye!

Auch in diesem Jahr wird es – coronabedingt – leider keine Rallye in Sulzdorf geben.

Die Aussichten auf normale Verhältnisse, die für eine Grabfeldrallye mit Zuschauern und Bewirtungsbetrieb erforderlich wären, sind noch nicht in greifbarer Nähe.

Wir planen die nächste Rallye für den 2. Juli 2022.

Euer Team der Grabfeldrallye

30.04.2020, 7:00 Uhr
Corona-bedingte Absage der Grabfeldrallye 2020

Liebe Freunde der Grabfeldrallye!

Die Ausbreitung des Corona-Virus hält zurzeit die ganze Welt in Atem. Wegen der Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie konnten bislang viele Motorsport­veranstaltungen nicht stattfinden. Der letzte Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 15.04.2020 sowie die daraus resultierende Notbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 16.04.2020 untersagt Großveranstaltungen bis Ende August. Im Moment kann niemand sagen ob, wie und wann Maßnahmen gelockert werden und in welchem Umfang wann welche Veranstaltung stattfinden kann.

Aus diesem Grund haben wir die Planungen für die diesjährige Rallye eingestellt. Somit werden wir die Grabfeldrallye am 04.07.2020 nicht durchführen und es wird auch keinen Ausweichtermin im Jahr 2020 geben.

So sehr wir das bedauern, ist es uns aber noch viel wichtiger, dass wir uns alle gesund im nächsten Jahr wieder in Sulzdorf treffen können, um dann nachzuholen worauf wir diesen Sommer verzichten müssen.

Macht Euch in der Zwischenzeit ruhig ein paar Gedanken über Fahrwerke und Reifen, denn die nächste Grabfeldrallye planen wir mit einem Schotteranteil von 25 %. Es werden die besten Strecken sein, die wir jemals hatten. Dafür lohnt es sich doch, noch ein Jahr zu warten.

Freut Euch mit uns auf ein Wiedersehen bei der 27. Grabfeldrallye am 3. Juli 2021.

22.01.2020, 9:04 Uhr
Flyer zu RSC-Veranstaltungen


RSC-Flyer.pdf

22.01.2020, 8:40 Uhr
AMC Helferfest

Am 10. Januar 2020 hatte der AMC zum traditionellen Helferfest nach Sulzdorf a.d.L. eingeladen. Der Saal war gut gefüllt und die Stimmung war sehr entspannt. Vor dem Essen gab es für die anwesenden Absolventen der „Rallye School“ Zertifikate für die erfolgreiche Teilnahme an den verschiedenen Sportwartelehrgängen mit Prüfungen. Der AMC bedankt sich bei allen Helfern und Unterstützern der Grabfeldrallye und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit in diesem Jahr.

20.11.2019, 6:34 Uhr
Amateursport im Dialog

Der Sport in Europa ist allgemein im Umbruch und Aufbruch. Laufend entwickeln sich neue Sportangebote, während bekannte und etablierte Sportarten und Verbände unter Druck geraten. Dies gilt insbesondere auch für den Motorsport. Zu einem Meinungsaustausch trafen sich deshalb kürzlich Vertreter von Amateur- und Breitensportveranstaltern, -vereinen und -verbänden aus dem Bereich Motorsport in Biebergemünd bei Frankfurt. Es war das erste Treffen dieser Art überhaupt. Gesprochen wurde dabei vor allem über die europäischen Themen „lizenzfreier Sport“ im Allgemeinen und auch über das Thema Wettbewerbsrecht. Die Vereine und Verbände wollen intensiv im Dialog bleiben.

Vertreter folgender Verbände waren beim Treffen anwesend: Mario Eckhardt (1. Vorsitzender MSR), Friedhelm Schum (Sportleiter MSR), Bernd Menzel (Sportleiter AMC Bad Königshofen / RSC), Sebastian Bauten (1. Vorsitzender MCVE), Harald Weranek (1. Vorsitzender DAMCV), Stephan Scholz (2. Vorsitzender DAMCV), Roland Günster (1. Vorsitzender IGE e.V.), Elke Denzer-Frank (Kassenwart IGE e.V.), Rolf Nickolai (Fahrersprecher IGE e.V.), Hubert Stanka (1. Vorsitzender OAI e.V.), Ulrich Hanus (CEO Baboons); Nicht mit auf dem Foto sind: Daniel Gressler (1. Vorsitzender Sächsischer Offroad e.V.), Denis Günther (HardEnduro-Series) und Klaus Dietzel (Echt Endurocup).